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Möglichkeit der Briefwahl

Wählerinnen und Wähler, die verhindert sind, persönlich zur Wahl der Kirchenverwaltung zu kommen, haben die Möglichkeit der Briefwahl.

Der Briefwahlschein kann bis zum Mittwoch vor der Wahl (20. November 2024) schriftlich oder mündlich beim jeweiligen Pfarramt oder beim Zentralen Pfarramt in Coburg St. Marien beantragt werden.

Nach Prüfung der Wahlberechtigung werden Antragstellenden folgende Unterlagen zugesandt oder ausgehändigt:

  1. Briefwahlschein,
  2. amtlicher Stimmzettel,
  3. Wahlumschlag,
  4. Wahlbriefumschlag.

Briefwähler/-innen füllen persönlich den Stimmzettel aus, übermitteln den Wahlbrief durch die Post oder auf andere Weise dem vorsitzenden Mitglied des Wahlausschusses über das zuständige Pfarramt oder lassen den Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Abstimmungszeit im Wahlraum abgeben. Danach eingehende Wahlbriefe sind ungültig.