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Kirchenverwaltung – was ist das?

Die Kirchenverwaltung ist das kirchliche und staatliche Vertretungsorgan der örtlichen Kirchengemeinde und ihres Vermögens in der Kirchenstiftung in jeder Kirchengemeinde.

Die Aufgabenbereiche der Kirchenverwaltung sind vielfältiger Natur und breit gefächert. Daher kann sich jede Person mit ihren individuellen Fähigkeiten und Begabungen aktiv einbringen.

Hauptaufgabe der Kirchenverwaltung ist der sorgsame und sparsame Umgang mit dem der Kirchenstiftung anvertrauten Vermögen. Dabei kann es sich um Kapital, Grundstücke oder Gebäude handeln. Auch obliegt es der Kirchenverwaltung, sich um Unterhalt und Nutzung der kirchlichen Gebäude zu kümmern. Ebenso liegt die Verantwortung für die bei den Kirchenstiftungen und in den Kindertagesstätten angestellten Personen bei der Kirchenverwaltung.

Die Kirchenverwaltung ermöglicht pastorale Arbeit und schafft die Rahmenbedingungen für das Gemeindeleben sowie das freiwilige Ehrenamtliche Engagement Ehrenamtlicher, ohne die die Kirche vor Ort nicht lebensfähig ist. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat ist daher unerlässlich.

Zusammensetzung

Die Kirchenverwaltung setzt sich aus dem Kirchenverwaltungsvorstand – gewöhnlich dem Pfarrer der Gemeinde – und den Kirchenverwaltungsmitgliedern zusammen.

Die Zahl der Mitglieder der Kirchenverwaltung bestimmt sich durch die Anzahl der Katholiken in der Kirchengemeinde. Je mehr Katholiken eine Kirchengemeinde zählt, desto mehr Mitglieder hat die Kirchenverwaltung. So sind in einer Gemeinde mit bis zu 2000 Katholiken grundsätzlich vier Kirchenverwaltungsmitglieder und bis zu 6000 Katholiken sechs Mitglieder zu wählen.

Für die Mitgliedschaft in der Kirchenverwaltung ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich. Die Amtszeit der Kirchenverwaltung beträgt sechs Jahre.

GesamtKirchenVerwaltung

Eine GesamtKirchenGemeinde (GKG) ist der Verband mehrerer benachbarter, rechtlich selbständig bleibender Kirchengemeinden zum Zwecke der gemeinsamen Befriedigung ortskirchlicher Bedürfnisse.

Ihr Gremium ist die GesamtKirchenVerwaltung (GKV), die für die von den einzelnen Kirchengemeinden auf die GKG übertragenen Aufgaben und Bereiche zuständig ist.

Die GKV wird gebildet durch Entsendung von 1 bzw. 2 Mitgliedern aus den einzelnen Kirchenverwaltungen.