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PfarrGemeindeRäte werden neu gewählt

Logo PGR-Wahl 2026
Datum:
Veröffentlicht: 1.12.25
Von:
Peter Fischer

Wie in ganz Bayern, werden auch in den Pfarreien unseres Kath. Seelsorgebereiches Coburg Stadt und Land am Sonntag, 1. März 2026 bzw. in der Vorabendmesse am 28. Februar 2026 die PfarrGemeindeRäte neu gewählt.

Später wird sich aus den PfarrGemeindeRäten der SeelsorgeBereichsRat konstituieren, der das pastorale Leben in unserem Seelsorgebereich zusammen mit dem Pastoralteam gestaltet. Vieles wird bereits jetzt auf Ebene des Seelsorgebereiches verbindlich für alle Pfarreien und Kirchorte entschieden. 

In den Räten arbeiten Ehren- und Hauptamtliche vertrauensvoll zusammen. Gemeinsam tragen, gestalten und verantworten sie das Leben der Kirche und verwirklichen so deren Sendung. Sie tun dies im Sinne der Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils und der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland und im Rahmen des geltenden kirchlichen Rechts.

Alle vier Jahre werden die Räte neu konstituiert – so eben 2026.

Es ist sehr wichtig, dass wir 2026 in allen Pfarreien unseres Seelsorgebereiches (wieder) einen PfarrGemeindeRat wählen. Er hat einerseits das kirchliche und gesellschaftliche „Leben vor Ort“ im Blick und vernetzt andererseits mit dem SeelsorgeBereichsRat, der wiederum auch mit Dekanat und Erzbistum vernetzt.

Kandidatensuche

Zunächst gilt es, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu finden. Dazu sind alle Glieder der Pfarreien aufgerufen. Bis 4. Januar 2026 läuft diese Kandidatensuche.

Bitte beachten Sie die Aushänge an den Kirchen. Dort stehen nähere Angaben, wo Sie Ihre Wahlvorschläge einreichen können.

Dort auch die Information, wie viele Personen in den neuen PfarrGemeindeRat gewählt werden.

Stimmabgabe vor Ort - Möglichkeit der Briefwahl

Auch zu Wahlort und genauer Wahlzeit beachten Sie bitte die Aushänge vor Ort.

Sie haben auch die Möglichkeit der Briefwahl.
Die Briefwahlunterlagen können ab sofort über das Pfarrbüro beantragt werden. Der schriftliche Antrag muss bis spätestens 22. Februar 2026 eingegangen sein. Sie erhalten anschließend den Briefwahlschein sowie die weiteren Unterlagen.
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt ab Ende Janaur 2026, wenn die Liste der Kandidierenden jeweils finalisiert ist.
Wahlbriefe müssen spätestens bis zur Schließung der Wahllokale beim Wahlausschuss eingegangen sein.

Wahlberechtigt sind

  • alle katholischen Christinnen und Christen der jeweiligen Pfarrgemeinde, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und im Gebiet der jeweiligen Pfarrgemeinde ihren Hauptwohnsitz nach staatlichem Recht haben.

  • auf Antrag auch außerhalb der betreffenden Pfarrgemeinde wohnhafte Katholikinnen und Katholiken, sofern sie am Leben dieser Pfarrgemeinde aktiv teilnehmen.
    Der Antrag ist bis spätestens am 1. Februar 2026 beim Wahlausschuss jener Pfarrgemeinde zu stellen, in der man wählen möchte. Das Antragsformular erhalten Sie ab sofort im Pfarrbüro. Weitere Erläuterungen finden Sie auf dem Formular.

Wählbar sind

alle wahlberechtigten Personen, die fristgerecht zur Wahl vorgeschlagen wurden und ihrer Kandidatur zugestimmt haben.

Weitere Informationen

zum PfarrGemeindeRat und zur Wahl finden Sie unter: pfarrgemeinderatswahl-bamberg.de

Plakat PGR-Wahl 2026