Kirchenverwaltungswahl 2024: Aufruf zur Kandidatensuche
Die Kirchenverwaltung ist das kirchliche und staatliche Vertretungsorgan der örtlichen Kirchengemeinde und ihres Vermögens in der Kirchenstiftung in jeder Kirchengemeinde.
Hauptaufgabe der Kirchenverwaltung ist der sorgsame und sparsame Umgang mit dem der Kirchenstiftung anvertrauten Vermögen. Auch obliegt es der Kirchenverwaltung, sich um Unterhalt und Nutzung der kirchlichen Gebäude zu kümmern. Ebenso liegt die Verantwortung für die bei den Kirchenstiftungen und in den Kindertagesstätten angestellten Personen bei der Kirchenverwaltung.
Die Kirchenverwaltung ermöglicht pastorale Arbeit und schafft die Rahmenbedingungen für das Gemeindeleben sowie das freiwilige Ehrenamtliche Engagement Ehrenamtlicher, ohne die die Kirche vor Ort nicht lebensfähig ist.
Aufgrund dieser hohen Bedeutung der Kirchenverwaltung für eine Kirchengemeinde ist es essentiell, dass schon bei der Kandidatensuche alle Gläubigen zusammenwirken und geeignete Kandidaten ansprechen und Wahlvorschläge machen.
Dazu ergeht hiermit der Aufruf!
Für die Frist, bis wann die Vorschläge beim Wahlausschuss eingehen müssen, beachten Sie bitte die Aushänge an unseren Kirchen.
Ein Wahlvorschlag darf doppelt so viele Bewerber/-innen umfassen, wie Kirchenverwaltungsmitglieder zu wählen sind. Der Wahlvorschlag muss von mindestens drei Wahlberechtigten, unter gleichzeitiger Angabe von Alter und Anschrift mit Vor- und Zuname, unterzeichnet sein. Entsprechende Fomulare liegen in den Kirchen aus oder sind über die Wahlauschüsse vor Ort – deren Zusammensetzung durch Aushang bekanntgegeben ist – zu bekommen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ein herzliches Dankeschön und „Vergelt's Gott“ an alle, die sich um das Finden geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten für die Kirchenverwaltungswahlen bemühen.