Ausrichtung und Weiterentwicklung der Pastoral im Erzbistum Bamberg und seinen Seelsorgebereichen:Entscheiden und Handeln

Die Kirche steht vor tiefgreifenden Veränderungen. Im Erzbistum Bamberg beginnt ein gemeinsamer Prozess mit dem Titel „Entscheiden und Handeln: Für eine Kirche mit Zukunft“, um die Pastoral im Erzbistum und in den Seelsorgebereichen neu auszurichten und weiterzuentwickeln. Vor Ort soll geklärt werden, wie Kirche lebendig bleiben und in Zukunft konkret gelebt werden kann.
Im Mittelpunkt steht die gemeinsame Entwicklung pastoraler Strategien in jedem Seelsorgebereich, ausgerichtet auf die künftigen Herausforderungen vor Ort. Geprägt wird der Entwicklungsweg durch „Pastorale Orientierungen“ des Erzbischofs (Veröffentlichung Anfang 2026) und den Austausch über konkrete Ideen und Handlungsmodelle.
Starten wir gemeinsam, motiviert und hoffnungsvoll in den pastoralen Prozess „Entscheiden und Handeln: Für eine Kirche mit Zukunft“. Wir freuen uns über jede und jeden, die/der sich aktiv in den Prozess einbringt. Kreativer Realismus ist gefragt, um tragfähige Perspektiven für morgen zu entwickeln und auszuprobieren.
Geleitet wird der Prozess in jedem Seelsorgebereich von Prozessverantwortlichen, die dafür vom Bistum qualifiziert werden.
In unserem Kath. Seelsorgebereich Coburg Stadt und Land dies dies folgende Personen:
- Ltd. Pfr. Peter Fischer
- Claudia Götz aus Neustadt (→ Osten des SSB), Mitglied im Vorstand unseres SeelsorgeBereichsRates
- Doris Nüssel aus Weidach (→ Westen des SSB), Gesamtkirchenpflegerin der GKG Seßlach
- Pfv. Andreas Stahl
Lateral wirkt auch unser Verwaltungsleiter Albert Renger-Patzsch mit.
Rahmenfaktoren für „Entscheiden und Handeln“ sind
- das Gebäudekonzept des Erzbistums,
- der Stellenplan für die hauptamtlichen Seelsorger 2030, der seine ersten Schatten vorauswirft.
Zum Gebäudekonzept
Aufgrund von stark zurückgehenden Einnahmen sieht sich die Erzdiözese gezwungen, die Bezuschussung für Gebäude in den Kirchenstiftungen neu zu regeln. Insbesondere im Blick auf die Versammlungsflächen ist dieses Konzept einschneidend: in unserem Seelsorgebereich werden künftig nur noch drei Versammlungsflächen aus Bistumsgeldern bezuschusst; welche dies sind, wird bis März 2026 zusammen mit der Bistumsleitung festgelegt. Andere Versammlungsflächen müssen sich selbst tragen oder abgegeben werden.
Die Zukunft wird nicht zuletzt in gemeinsam genutzen Flächen liegen, die entweder von der Kommune oder anderen Dritten für Kirchen und Vereine am Ort getragen werden, oder die ökumenisch genutzt und getragen werden. Während ersteres Modell speziell im Westen des SSB teils gelebte Praxis ist, ist das zweite Modell da und dort zu erkunden.
Zum Stellenplan
Der Stellenplan für die hauptamtlichen Seelsorger, den wir in Neuauflage für 2030 erwarten, macht deutlich, dass in Zukunft auch viel weniger hauptamtliches pastorales Personal zur Verfügung steht. Für unseren Kath. Seelsorgebereich Coburg Stadt und Land werden – voraussichtlich – nur noch zwei Priester und 1 ½ Stellen pastorale Mitarbeit vorgesehen sein.
Aktuell sind es noch drei Priester und zwei Pastoralreferenten.
Hinzu kommen die beiden Priester Pfr. Stefan Osberger und Pfr. Chrisoph Müller als „Zugaben“, deren Zukunft aber auch nicht sicher ist.
Weitere Mitwirkende mit geringem Stundenumfang sind die zwei Ständige Diakone mit Zivilberuf und zwei lokal gebundene Mitarbeiterinnen.
Konsequenz aus Gebäudekonzept und Stellenplan ist nicht zuletzt, dass mehr in pastoralen Zentren gedacht werden muss, ohne die Seelsorge in der Fläche aufzugeben oder funktionierende, von ehrenamtlichen getragene „Gemeinden vor Ort“ zu zerstören.
Nicht zuletzt deswegen wurde das Projekt „Entscheiden und Handeln“ gestartet und werden die oben schon erwähnten Leitlinien des Erzbischofs ergehen.
Jeder Seelsorgebereich muss mit Hilfe dieser Leitlinien überlegen, wie in Zukunft unter den sich veränderten Rahmenbedingungen Seelsorge möglich ist. Dazu soll das aktuelle Pastoralkonzept weiterentwickelt werden.
Dazu braucht es Beratung auf allen Ebenen des Seelsorgebereiches.
Weil der PfarrGemeindeRäte und daraus gespeist auch der SeelsorgeBereichsRat sich erst im Frühjahr 2026 neu konstituieren, werden wir mit dem Prozess in unserem Seelsorgebereich – analog zu vielen anderen Seelsorgebereichen im Erzbistum – erst nach dieser Konstituierungsphase starten.
Danke allen, die diesen Prozess durch konstruktives Mitwirken und durch ihr Gebet begleiten.
Nähere Informationen finden Sie unter kirchemitzukunft.de