Der SeelsorgeBereichsRat – derzeit mit dem Zusatz „Übergang“ versehen – bildet in der Übergangsphase bis zu den Pfarrgemeinderatswahlen 2022 das für den gesamten Seelsorgebereich zuständige Gremium der Laienvertretung.

Er setzt sich zusammen aus den Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Pfarrgemeinderäte (bzw. Pfarrlichen Gremien) und Verbände des Seelsorgebereiches sowie Mitgliedern des Pastoralteams.

Seine Aufgabe ist es, in gemeinsamen Fragen des ganzen Seelsorgebereiches zu beraten und für alle verbindliche Festlegungen zu treffen.

Derzeit gehören unserem SBR(Ü) 38 Mitglieder an.