Der Gemeinsame Verwaltungsausschuss ist ein Gremium mit Vertretern aus allen Kirchenstiftungen und Gesamtkirchengemeinden des Seelsorgebereiches. Ihm obliegt die Entscheidung zur Verteilung des dem Seelsorgebereich zugewiesenen Jahresbudgets auf die einzelnen Stiftungen bzw. das gemeinsame Konto.

Ferner werden die alle Verwaltungsfragen besprochen, die den ganzen Seelsorgebereich und dessen verwaltungstechnische Weiterentwicklung betreffen.